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   OLG Celle, 21.10.2003 - 16 U 95/03   

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https://dejure.org/2003,9874
OLG Celle, 21.10.2003 - 16 U 95/03 (https://dejure.org/2003,9874)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2003 - 16 U 95/03 (https://dejure.org/2003,9874)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 16 U 95/03 (https://dejure.org/2003,9874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 InsO; § 112 InsO; § 540 Abs. 1 ZPO
    Schadensersatzanspruch aus einer angeblich geschlossenen Treuhandvereinbarung im Wege einer Teilklage; Verpflichtung eines sog. schwachen Insolvenzerwalters zur Zahlung von Treuhandgeldern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus einer angeblich geschlossenen Treuhandvereinbarung im Wege einer Teilklage; Verpflichtung eines sog. schwachen Insolvenzerwalters zur Zahlung von Treuhandgeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311; InsO § 21; InsO § 22
    Haftung des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Im Einzelfall kann man auch einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2003 - 16 U 95/03
    Zwar weist der Beklagte nach Auffassung des Senats zu Recht darauf hin, dass der Klägerin aufgrund der Regelung des § 112 InsO ein Kündigungsrecht erst bei Eintritt des Verzuges mit zwei nach Insolvenzantragstellung fällig werdenden Monatsmieten zustand (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2002, Az. IX ZR 195/01 , ZIP 2002, 1625 ff., zitiert nach [...]).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2008 - 1 Sa 134/07

    Haftung des "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters - Verschulden bei

    Diesbezüglich ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters aus Eigenhaftung auf vertraglicher Grundlage nur im Falle besonderer Einzelfallumstände gerechtfertigt erscheint, da ein Eigeninteresse des Insolvenzverwalters im Falle der Unternehmensfortführung in aller Regel zu verneinen ist (BAG vom 21.03.1991, 8 AZR 322/89 - Juris; LAG Düsseldorf vom 27.10.2004, 12 (13) Sa 1348/04 - Juris; OLG Rostock vom 04.10.2004, 3 U 158/03 - Juris; a. A. OLG Celle vom 21.10.2003, 16 U 95/03 - Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 26 U 43/06

    Eigenhaftung des Insolvenzverwalters: Verschulden bei Vertragsschluss bei

    Letztlich rechtfertigt auch die Entscheidung des OLG Celle vom 21.10.2003 (NZI 2004, 89) keine andere Bewertung der Sach- und Rechtslage, da schon der dort zugrunde liegende Sachverhalt dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03

    Zur Übernahme einer Bürgschaft gleichzustellende Zusage "garantierte Bezahlung"

    Das OLG Celle (Urt. v. 21.10.2003 - 16 U 95/03, NZI 2004, 89; nicht rechtskräftig, Az. des BGH: IX ZR 234/03) sieht in einer Bestätigung eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters, dass Zahlungen für zukünftige Leistungen "durch das Insolvenzsonderkonto sichergestellt" seien, eine Garantieerklärung in dem Sinn, dass der Verwalter persönlich für die zugesagten Zahlungen einstehen wolle.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 48/09

    Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen den Insolvenzverwalter

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des OLG Schleswig (NJW 2004, 1257) und des OLG Celle (NZI 2004, 89).
  • AG Hamburg, 20.02.2006 - 67g IN 513/05

    Versäumnis des "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters für eine während des

    Insbesondere hat das Insolvenzgericht keine Kompetenz, den vorläufigen Insolvenzverwalter für bereits verwirklichte Versäumnisse zu exculpieren, auch wenn diese Versäumnisse möglicherweise zu einer persönlichen Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters aus culpa in contrahendo bzw. einer Ganrantie führen (vgl. OLG Rostock ZIP 2005, 220 [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; dazu EWiR 2004, 393 (Undritz); OLG Celle NZI 2004, 89 [OLG Celle 21.10.2003 - 16 U 95/03] ; dazu EWiR 2004, 445 (Undritz)).
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